BEM

  • Stellen Sie den Erfolg des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Frage?
  • Benötigen Sie eine Reflektion auf das BEM-Verfahren in Ihrem Unternehmen?
  • Fühlen Sie sich als BEM-Berater ausreichend qualifiziert?
  • Sind Sie zufrieden mit dem Ablauf und der Qualität Ihres BEM-Verfahrens?
  • Brauchen Sie Unterstützung bei der Implementierung?

 


 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) verpflichtet die Arbeitgeber mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und eine gesunderhaltende Arbeitsplatzsituation geschaffen werden kann. Das BEM wird angeboten nachdem eine 6 wöchige Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vorliegt.
Aufgrund unserer 10 jährigen Erfahrung als externe BEM-Beraterinnen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr BEM-Verfahren zu reflektieren und zu modifizieren, als externe Beraterinnen BEM Gespräche zu führen und Maßnahmenpläne zu begleiten.

Kontakt

wiscon. Die betriebliche Sozialberatung
Silke Fichtler & Wolfgang Hoppe GbR
Ludwig-Erhard-Straße 12
34131 Kassel

Fon 0561- 5790238
Silke Fichtler 0171 4451643
Wolfgang Hoppe 0177 7102346

email: info@wiscon-kassel.de